Alternative Zweinutzungshuhn - auch eine ethische Frage

Bei den sogenannten Zweinutzungshühnern legen die Hennen Eier, die Hähne werden gemästet. Mit dieser Nutzung könnte einem ethischen Konflikt begegnet werden. Männliche Kücken reiner Legerassen müssten nicht getötet werden, weil sie nicht zur Mast eignen, zu wenig Muskelmasse aufbauen. Ein Thema, dass zunehmend auch vegetarisch lebende Menschen beschäftigt.

Legehennen sind mittlerweile so gezüchtet, dass sie möglichst viele Eier legen. Das tun naturgemäß nur die weiblichen Tiere. In den befruchteten Eiern wachsen jedoch ebenso viele männliche Tiere heran. Diese Hähne wurden früher gemästet. So nutzte man die Eier vom Huhn und das Fleisch der Hähne. Die züchterische Spezialisierung zu hochleistenden Legehennen mit einer Legeleistung bis zu durchschnittlich 320 Eiern pro Jahr hat jedoch dazu geführt, dass die Eigenschaft, Fleisch anzusetzen, zurückgegangen ist. Die Tiere sind für eine effiziente Mast nicht geeignet. Zur Mast wurden deshalb wiederum andere spezialisierte Rassen gezüchtet, bei denen die Legeleistung der weiblichen Tiere keine oder eine nur untergeordnete Rolle spielt.

Ethischer Konflikt
Was geschieht mit den zu Millionen geschlüpften männlichen Küken? Wie können sie in der landwirtschaftlichen Produktion genutzt werden?
Die Antwort war bisher ebenso ernüchternd wie gängige Praxis: Direkt nach dem Schlüpfen werden sie entweder durch Vergasung mit Kohlendioxid oder in einem "Schredder", dem sogenannten Homogenisator, getötet. Männliche Küken sind, kurz gesagt, Abfallprodukt der Legeindustrie.
Diese Praxis betrifft den ökologischen Landbau ebenso wie den konventionellen. Auch im Ökolandbau werden vorwiegend dieselben Linien von Legehennen gehalten. Die massenhafte Vernichtung der Hähne bringt ethische Konflikte mit sich, und auch laut Tierschutzgesetz dürfen Tiere nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden.
Darauf hat nun auch die Politik reagiert. Erstmals wollte das Bundesland Nordrhein-Westfalen das Töten der männlichen Küken verbieten. Laut Gericht hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz allerdings keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen.“ Mehr dazu unter der Quelle: www.oekolandbau.de/verbraucher/wissen/aus-der-praxis/alternative-zweinutzungshuhn.